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   OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91 (https://dejure.org/1991,1554)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.11.1991 - 1 M 54/91 (https://dejure.org/1991,1554)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. November 1991 - 1 M 54/91 (https://dejure.org/1991,1554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 8 B 39/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

Papierfundstellen

  • SchlHA 1992, 159
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Denn Inhalt und Umfang der Begründung von Verwaltungsbescheiden, zu denen auch die selbständige Anordnung des Sofortvollzugs zählt, haben sich nicht nur nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes, sondern auch nach den Umständen des Einzelfalles zu richten (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.06.1971 - II C 17.70 -, BVerwGE 38, 191, 194).
  • BVerwG, 03.08.1982 - 4 B 145.82

    Kein Anspruch auf Fortführung eines Planaufstellungsverfahrens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 13.08.1982 - 4 B 145.82 -, DVBl. 1982, 1096) haben die Vorschriften über die Bauleitplanung allein die dem Allgemeinwohl dienende Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1991 - 4 M 43/91

    Begründung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Straßenrechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Das erfordert, ordnet die Behörde die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsaktes im öffentlichen Interesse an (§ 80 Abs. 2 Ziff. 4 1. Alternative VwGO), von der Begründung grundsätzlich eine schlüssige, konkrete Auseinandersetzung der widerstreitenden Belange im Einzelfall unter substantiierter Darlegung der wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen, die zur Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung geführt haben (OVG Schleswig, Beschl. v. 19.06.1991 - 4 M 43/91 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1979 - III 933/78

    Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO; Begriff der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Unterstellt, die Einlassung des Antragstellers träfe zu, scheitert eine erfolgreiche Geltendmachung daran, daß die zur Herstellung geeigneter und ausreichender Stellplätze verpflichtenden Vorschriften des § 48 LBO nicht dem Schutz konkreter Nachbarinteressen, sondern ausschließlich dem öffentlichen Interesse an der Entlastung des öffentlichen Verkehrsraum dienen (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 07.02.1979 - III 933/78 -, BRS 35 Nr. 33).
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    In solchen Fällen hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung mehr schiedsrichterlichen Charakter (BVerwG, Beschl. v. 22.11.165 - VI CB 224.65 -, DVBl. 1966, 273) zwischen Belangen innerhalb einer von gegenseitigen Rücksichtnahmen geprägten baunachbarlichen Schicksalsgemeinschaft.
  • BVerwG, 26.02.1991 - 8 B 15.91

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Ferner ist zu berücksichtigen, daß sich das Verwaltungsgericht vor der hier streitigen Anordnung der sofortigen Vollziehung im Beschluß vom 12. April 1991 (8 B 15/91) ausführlich mit den Erfolgsaussichten des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Baugenehmigung vom 13. Februar 1991 befaßt und diese verneint und daß die Antragsgegnerin hierauf in der Begründung des Sofortvollzuges im Zusammenhang mit der Negierung von Nachbarbeeinträchtigungen ausdrücklich Bezug genommen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.1983 - 11 A 1790/81
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Zudem gilt auch in diesem Zusammenhang, daß die fehlende Erschließung als solche keinen Nachbarschutz vermittelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.01.1982 - 6 B 82/81

    Beeinträchtigung; Öffentliche Belange; Vorhaben; Errichtung; Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Zudem gilt auch in diesem Zusammenhang, daß die fehlende Erschließung als solche keinen Nachbarschutz vermittelt (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.01.1982 - 6 B 82/81 -, BauR 1982, 372; OVG Münster, Urt. v. 23.02.1983 - 11 A 1790/81 -, BauR 1983, 445).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1975 - VI A 190/75
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Der Rechtsschutz von Nachbarn gegen die Baugenehmigung bleibt hiervon unberührt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 09.06.1975 - VI A 190/75 -, DVBl. 1976, 183; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, Komm. zum BauGB, Stand: 42. Lieferung Mai 1990, § 145 Rdn. 31).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.12.1974 - II B 77/74
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91
    Zum anderen soll der Betroffene in die Lage versetzt werden, durch Kenntnis der Gründe, die die Behörde zu der Anordnung der sofortigen Vollziehung veranlaßt haben, seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten eines dagegen gerichteten Rechtsschutzantrages abzuschätzen (OVG Bremen, Beschl. v. 28.02.1968 - VI V 11/68, II B 6/68 - NJW 1968, 1539; OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.1974 - II B 77/74 -, DVBl. 1976, 81, und Beschl. v. 22.02.1990 - 1 M 27/90 -, n.v.).
  • OVG Bremen, 28.02.1968 - II B 6/68
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine erteilte Baugenehmigung ; Rechtmäßigkeit

    Die "unterschiedlichen Rechtsauffassungen" des Senats in den Beschlüssen vom 11. November 1991 - 1 M 54/91 -, mit dem der Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt wurde, und vom 24. März 1995 - 1 M 1/95 -, mit dem einem entsprechenden Antrag des Klägers stattgegeben wurde, sind ebenfalls kein Indiz oder gar ein Beleg für besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten.

    Abgesehen davon, daß im Verfahren 1 M 54/91 die Baugenehmigung in der Fassung im Streit war, in der sie im wesentlichen auch in diesem Verfahren im Streit ist, während es im Verfahren 1 M 1/95 um die Baugenehmigung für die Erweiterung der Braugaststätte, die Erhöhung der möglichen Besucherzahl von 150 auf 200, ging, ist der Senat in seinem Beschluß vom 24. März 1995 jedenfalls in einem entscheidenden Punkt von Verhältnissen ausgegangen, die - wie oben dargelegt - so nicht (mehr) zutreffen, nämlich daß die Stellplätze auf dem Parkdeck und in der Tiefgarage für aus Richtung Norden kommende Besucher nur schwer angefahren werden könnten und sich u.a. deshalb die Parkplatzsuche in die umliegenden Straßen verlagere.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95

    Interessenabwägung; Nachbarstreitverfahren; Baugenehmigung; Suspensiveffekt;

    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Senat durch Beschluß vom 11. November 1991 (1 M 54/91) bestätigt.

    Entgegen den Ausführungen der Antragsgegnerin im Verfahren 1 M 54/91 ist der nördliche Bereich der O.-straße nicht für den von der M.-straße kommenden Verkehr gesperrt worden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (zweite Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschluß vom 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschluß vom 01.12.1993 - 4 M 74/92 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschluß vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, …
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94

    Verwaltungakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortiger Vollzug;

    Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.0.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VB1.1991, 723, 724).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung;

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG.SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, Sch1HA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBI.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4, 2. Alt. VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, zit. nach juris, unter Hinweis auf Rechtsprechung des 1. Senats, Beschluss vom 11.11.1991 - 1 M 54/91 -, zit. nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. u.a. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - aaO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bayrischer VGH, Beschluss vom 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay.V.Bl 1991, 723, 724).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 112/94

    Prüfungsmaßstab; Planfeststellungsbeschluß; Planungshoheit; Gemeindegebiet;

    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alt.) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG SH, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - Beschl. v. 01.12.1993 - 4 M 74/92 - Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, a.a.O.; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; Bay. VGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, Bay. VBl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.11.1996 - 4 M 91/96
    Dem entspricht es, ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 4 (2. Alternative) VwGO dann zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der aufschiebenden Wirkung dem begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig wäre (vgl. Rechtsprechung des 1. Senats des OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 01.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159, der der erkennende Senat gefolgt ist, vgl. Beschl. v. 01.10.1993 - 4 M 70/93 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.02.1992 - 3 S 3026/91 -, BauR 1992, 494; BayVGH, Beschl. v. 23.08.1991 - 14 CS 91.2254 -, BayVBl. 1991, 723, 724).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.10.1997 - 1 M 46/97

    Naturschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (siehe Beschl. v. 11.11.1991 - 1 M 54/91 -, SchlHA 1992, 159; Beschl. v. 14.02.1995 - 1 M 72/94 -) hat ein Antrag des Nachbarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung - d.h. in Fällen, in denen die Behörde durch Anordnung der sofortigen Vollziehung den gesetzlich gegebenen Suspensiveffekt des Nachbarwiderspruches aufgehoben hat - keinen Erfolg, wenn der Nachbarwiderspruch mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1996 - 1 M 2/96

    Bebauungsplan; Vergnügungsstätte; Diskothek; Industriegebiet; Vergnügungsviertel;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1992 - 1 M 7/92

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Nachbarstreitverfahren; Windkraftanlage;

  • VG Schleswig, 25.09.2008 - 12 B 45/08
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.1997 - 4 M 88/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1995 - 1 M 50/95

    Kindergartenplatz; Kindergarten; Baugenehmigung; Außenspielfläche;

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.1995 - 1 M 44/95

    Abstandsfläche; Baugenehmigung; Gesondeter Bescheid

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.1995 - 1 M 72/94

    Hauptsache; Nachbar; Abänderungsentscheidung; Interessenabwägung; Aufschiebende

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.1994 - 1 M 29/94

    Baumarkt; Verkehrsfläche; Atypischer Fall; Verkehrsgutachten; Verkehrszählung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.1993 - 1 M 37/93

    Baugenehmigung; Diskothek; Gebot der Rücksichtnahme; Lärmbeeinträchtigung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.1992 - 1 M 51/92

    Hauptverfahren; Baugenehmigung; Tennisplatz; Einstweiliger Rechtsschutz;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1997 - 4 M 92/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.1992 - 1 L 33/91
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